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OLG München, 07.07.1997 - 31 U 1545/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 22; BGB § 123
Anfechtung wegen Verschweigens eines Alkoholabusus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 07.07.1997 - 31 U 1545/97
- BGH, 18.03.1998 - IV ZR 204/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1361
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04
Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen …
Auf klare Fragen des Versicherers gegebene klare Antworten des Versicherungsnehmers begründen hingegen - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falls, dass dem Versicherer die Unrichtigkeit der Antwort des Versicherungsnehmers aus anderen Quellen bekannt ist - keine Nachfragepflicht des Versicherers (BGH VersR 1995, 901; OLG München VersR 1998, 1361, 1362). - OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98
Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und …
Gegen seine Riskoprüfungsobliegenheit verstößt der Versicherer nicht, wenn die Antworten, die er auf seine Fragen, die er etwa im Antragsformular formuliert, erhält, eindeutig sind (BGH VersR 95, 901; OLG München, VersR 98, 1361). - OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten …
Bei dieser Sachlage war die Beklagte nicht gehalten weitere Nachfrage zu halten, weil es nicht Aufgabe der Nachfrageobliegenheit ist, den Versicherer zur Nachprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers anzuhalten, sondern lediglich es Aufgabe dieser Obliegenheit ist, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben einer Klärung zuzuführen (vgl. auch BGH VersR 1995, 901 (902) [BGH 03.05.1995 - IV ZR 165/94]; OLG München VersR 1998, 1361 (1362); Lücke VersR 1996, 785 (790)).